Politik
Ehrenamt zum Wohl der Bürger
Kommunalpolitik vollzieht sich in einem vom Landesgesetzgeber vorgegebenen
rechtlichen Rahmen. Der Gemeinderat ist der Vertreter der Gemeindebürger
und wird für fünf Jahre gewählt. Sechs Jahre dauert die Amtszeit
des ebenfalls von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählten
Bürgermeisters. Ihm verschafft die Thüringer Kommunalordnung einen
starke Stellung.
Er ist Vorsitzender und stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderats, leitet
die Verwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Auch weist die Thüringer
Kommunalordnung eine Reihe von Elementen direkter Demokratie auf: Herbeiführen
von Bürgerversammlungen, Bürgerantrag auf Befassung des Gemeinderats
mit einem bestimmten Thema; Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.
Ehrenamtlich eine Fülle von Aufgaben zu bewältigen
Rechtlich gesehen ist der Gemeinderat kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan,
das die Verwaltung auch mit Einzelfallentscheidungen anleitet. Das wichtigste
Recht des Gemeinderats ist das Satzungsrecht, das "Gesetzgebungsrecht"
der Gemeinde und damit die Entscheidung bspw. über Erhebung von Gebühren
und Steuern. Das Etatrecht und damit die Entscheidung über Investitionen,
die Planungshoheit und damit die Entscheidung über die Ortsentwicklung
sind weitere wichtige Rechte. Zudem hat der Gemeinderat die Aufgabe, die Verwaltung
zu kontrollieren.
Im politischen System der Bundesrepublik kann auf kommunaler Ebene unterschieden
werden zwischen den "weisungsgebundenen Aufgaben", welche die Gemeinden
im Auftrag von Land oder Bund übernehmen. Dazu gehört vor allem der
Bereich der Ordnungsverwaltung. Daneben gibt es die "weisungsfreien Aufgaben",
die Selbstverwaltungsaufgaben. Allerdings bildet diese Unterteilung nur ein
grobes Raster. Darüber hinaus gibt es ein komplexes Raster staatlicher
und gemeindlicher Aufgaben mit verschiedensten Zuständigkeits- und Aufsichtsregeln.
So kann man unterscheiden in freiwillige Aufgaben, deren Erfüllung in die
freie Entscheidung des Gemeinderats gestellt sind wie z. B. den Bau einer Festhalle
oder eines Museums.
Auch Ortskernsanierung oder Vereinsförderung zählen zu den freiwilligen
Aufgaben. Richtlinien und die Vergabe von Zuschüssen etwa des Landes engen
die Entscheidungsfreiheit in der Praxis allerdings ein. Pflichtaufgaben nach
Weisung sind Aufgaben die von den Kommunen nach staatlichen Vorgaben erledigt
werden müssen, wie etwa die Organisation von Wahlen. Für Land und
Bund übernimmt die Gemeinde staatliche Aufgaben und fungiert als untere
Verwaltungsbehörde.
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